Rechtsprechung
BGH, 18.12.1952 - IV ZR 175/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,2467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - IV ZR 175/52
Denn § 48 Abs. 2 Satz 2 lässt gerade bei einer vom Kläger verschuldeten Zerrüttung eine Unbeachtlichkeit des Widerspruchs zu, so dass trotz Verschuldens des klagenden Ehemanns und trotz Bereitschaft des beklagten Ehegatten die Fortsetzung der Ehe sittlich nicht gerechtfertigt sein kann, nämlich dann, wenn sie die Aufrechterhaltung eines sinn- und sittenwidrigen Zustandes bedeutet (so auch BGHZ 1, 90 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]). - BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50
Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 18.12.1952 - IV ZR 175/52
Das ist kein rein schicksalmässiger Vorgang, sondern zugleich eine Willensentscheidung, für die der Kläger grundsätzlich verantwortlich ist (vgl. BGHZ 2, 255 ff und 3, 73).
- BGH, 24.04.1957 - IV ZR 150/56
Rechtsmittel
Die rein abstrakte Möglichkeit, daß der bereits in vorgerücktem Alter stehende Kläger eine neue Familie gründen und der Unterhalt der Kinder dadurch beeinträchtigt werden könnte, ohne daß für eine Wiederheirat konkrete Anhaltspunkte bestehen, genügt nicht, um das Scheidungsrecht auszuschließen, wie in dem Berufungsurteil zutreffend ausgeführt wird (Urteil des Senats vom 18. Dezember 1952 IV ZR 175/52).